Mitarbeiter werben Mitarbeiter

Vermitteln lohnt sich: 2.400,- € Prämie für eine neue Fachkraft*

2.400,- € bei Vermittlung von examinierten Pflegefachkräften, Hebammen, OTA, ATA, medizinischen Fachangestellten oder medizinisch-technischen Assistenten – mit dreijähriger Ausbildung.

Mitarbeiter werben Mitarbeiter

Um dem Fachkräftemangel ein Stück entgegenzuwirken, wollen wir Anreize zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern setzten – durch die Werbung von neuen Mitarbeitern durch Sie.

Wenn Sie als Mitarbeiterin und Mitarbeiter eine examinierte Fachkraft (mit dreijähriger Ausbildung) erfolgreich anwerben, bedanken wir uns für Ihren Einsatz mit der Zahlung einer Prämie in Höhe von (bis zu) 2.400 Euro. 

Und so funktioniert‘s:

  • Sie kennen in Ihrem privaten Umfeld examinierte Pflegekräfte, Hebammen, OTA, ATA, medizinische Fachangestellte, medizinisch-technische Assistenten mit dreijähriger Ausbildung, die Sie für eine Mitarbeit im GLKN begeistern können. 
  • Die geworbene Fachkraft bewirbt sich beim GLKN und wird eingestellt Voraussetzungen für die Bedingungen und die Auszahlung der Vermittlungsprämie beachten (S. 3 im PDF unten)
  • Formular vollständig ausfüllen (S. 4 im PDF unten)

Voraussetzungen für die Auszahlung einer Vermittlungsprämie

  1. Der Vermittlungsvorschlag muss der Pflegedirektion oder dem Geschäftsbereich Personal und Recht zeitlich vor der Bewerbung der Fachkraft zugehen. Wenn die Bewerbung im GLKN vor dem Vermittlungsvorschlag vorliegt, wird von einer Direktbewerbung und nicht von einer Vermittlung ausgegangen. In diesem Fall entsteht kein Anspruch auf eine Vermittlungsprämie.
  2. Die Prämie wird bei der Vermittlung von nachfolgend aufgeführten Berufsgruppen gewährt:
    - Examinierte Pflegekräfte
    - Hebammen
    - OTA
    - ATA
    - MFA
    - Medizinisch-technische Angestellte
    alle mit dreijähriger Berufsausbildung und mit Anerkennung nach deutschem Recht
  3. Bei einer Vorbeschäftigung oder Ausbildung in einem der Häuser des Verbunds, welche kürzer als 12 Monate zurück liegt, besteht kein Anspruch auf die Vermittlungsprämie.
  4. Wird ein Arbeitsvertrag mit dem angeworbenen Bewerber geschlossen, hat der anwerbende Mitarbeiter einen Anspruch auf eine Prämie in Höhe von 800 Euro brutto zum Zeitpunkt der Einstellung, 800 Euro brutto nach erfolgreicher Probezeit, 800 Euro brutto nach einem Jahr des Bestehens der Beschäftigung mit dem angeworbenen Beschäftigten.
    Der Beschäftigungsumfang mit der angeworbenen Fachkraft muss 100 % betragen, um Anspruch auf die volle Prämie zu erwirken; bei einer Teilzeitbeschäftigung verringert sich der Betrag der Vermittlungsprämie entsprechend.
  5. Von der Prämienzahlung sind ausgeschlossen:
    Mitglieder der Krankenhausleitung, Mitarbeiter der Pflegedienstleitung ab der Ebene der Bereichsleitungen, Chefärzte, Beschäftigte des Geschäftsbereichs 1.
  6. Diese Vereinbarung gilt vom 01.11.2023 bis zum 31.12.2024. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages bei der Pflegedirektion oder beim Geschäftsbereich GB 1.
  7. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bei Rückfragen kommen Sie bitte auf die Pflegedirektion oder auf den Geschäftsbereich GB1, Personal und Recht zu.

*Angesprochen und gemeint sind Personen aller Geschlechter.

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Weitere Informationen zu den von uns verwendeten Diensten und zum Widerruf finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Ihre Einwilligung dazu ist freiwillig, für die Nutzung der Webseite nicht notwendig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.